LEITFADEN
für das Ausschreiben,
den Einbau und
die Prüfung
Aktualisierte Ausgabe 2019
DSH-V-eine Bauweise nicht nur für die Straßenerhaltung!
Hinweis auf Heft F 111 der Bundesanstalt für Straßenwesen, zum Download unter: bast.de
Aktualisierte Ausgabe 2019
Die Bauweise DSH-V ist nach fast 20 Jahren Erfahrung in Deutschland als Regelbauweise für die bauliche Erhaltung von Asphaltstraßen in die ZTV BEA-StB 09 aufgenommen worden. Sie kann als hochwertigste der Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise besonders dadurch überzeugen, dass bei ausgemagerten, aber intakten Unterlagen durch die Versiegelung mit einem dicken Bindemittelfilm ein dauerhafter Schutz vor eindringender Feuchtigkeit und damit eine wesentliche Verlängerung der Nutzungsdauer erreichbar ist. Daneben kann die Bauweise Griffigkeitsdefizite in Straßenoberflächen wirksam und dauerhaft beseitigen.
Bei erkannten Tragfähigkeitsdefiziten sollte auf Instandsetzungsbauweisen generell verzichtet werden und die Fahrbahnbefestigung erneuert werden.
Unter dem Gesichtspunkt des modernen Straßenbaus mit funktionalem Schichtenaufbau können Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung viele hervorragende Eigenschaften einer Deckschicht wie Griffigkeit, Helligkeit, Ebenheit Dauerhaftigkeit und geringe Lärmemissionen in einer nur ca. 2 cm dicken Schicht vereinen. Auch im Neubau ist der intensive Schichtenverbund eine Gewähr für lange Nutzungsdauer. Hierdurch ergibt sich eine hohe Wirtschaftlichkeit und durch die geringe Schichtdicke auch eine Schonung der natürlichen Ressourcen an hochwertigen Gesteinskörnungen.
Bereits seit vielen Jahren ist bekannt, dass Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung eine besonders leise Fahrbahnoberfläche erzeugen. Eine Vielzahl von akustischen Messungen hat aber erst in den letzten Jahren gezeigt, dass lärmtechnisch optimierte DSH-V Beläge ein Lärmminderungspotential von bis zu 5 dB(A) besitzen. Damit nehmen Sie als „dichte Deckschichten“ eine hervorzuhebende Stellung bei den Möglichkeiten zur Lärmminderung im kommunalen Bereich ein.